Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Einzelunternehmung Fraternali Entertainment präsentiert Alesandro Dato, Inh. Fraternali (nachfolgend «Künstler») und dem Auftraggeber über musikalische Auftritte, Aufführungen und Moderation.

Zustandekommen des Vertrags

Soweit nicht anders angegeben, sind die Offerten des Künstlers für die Dauer von 14 Tagen gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die von ihm unterzeichnete Offerte schriftlich oder als Scan per E-Mail an den Künstler übermittelt.

Leistungen des Künstlers

Es gelten die zwischen den Parteien individuell vereinbarten Details der Darbietung (Repertoire, Spielzeit etc.). Im Übrigen gelten die vorliegenden AGB, soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.

Das für den Auftritt des Künstlers erforderliche Equipment (Instrumente, Tontechnik etc.) wird vorbehältlich einer anderen Vereinbarung durch den Künstler bereitgestellt. Der Künstler tritt mit Halb-Playback auf und singt dazu live.

Der Künstler ist zudem verantwortlich für den Transport sowie den Auf- und Abbau des Equipments. Dieser erfolgt nach Absprache, i.d.R. aber 2-3 Stunden vor dem Beginn des Auftritts. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Künstler rechtzeitig direkten Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren.

Zahlung der Gage

Der Auftraggeber verpflichtet sich in jedem Fall zur Bezahlung der individuell vereinbarten Gage. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, versteht sich die vereinbarte Gage inklusive allfälliger Auslagen, Spesen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Vorausgesetzt, dass im Vertrag keine andere Zahlungsmodalität vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Hälfte der vereinbarten Gage 14 Tage vor der Aufführung an den Künstler zu überweisen. Die Restzahlung ist 14 Tage nach dem Auftritt fällig.

Kommt der Auftraggeber mit der Leistung seiner Zahlung mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Künstler berechtigt, ohne Weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Eine vorgängige Mitteilung ist dafür nicht erforderlich. Tritt der Künstler vom Vertrag zurück, gelten die Regeln über die Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Ansprüche gegenüber dem Künstler mit Forderungen des Künstlers zu verrechnen.

Erwerb einer SUISA-Lizenz

Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für den allenfalls erforderlichen Erwerb einer SUISA-Lizenz und ggf. die Entrichtung von Lizenzgebühren. Der Künstler stellt dem Auftraggeber rechtzeitig (i.d.R. spätestens 30 Tage vor dem Auftritt) die zu diesem Zweck notwendigen Informationen zur Verfügung.

Die Parteien können vereinbaren, dass die Anmeldung durch den Künstler erfolgen soll. Der Auftraggeber räumt dem Künstler die dafür erforderliche Bevollmächtigung ein, bleibt jedoch zur Bezahlung der Lizenzgebühren verpflichtet.

Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

Jegliche Aufnahmen des Auftritts des Künstlers dürfen nur nach vorgängiger Absprache erfolgen.

Nichtdurchführbarkeit und Rücktritt

Nichtdurchführbarkeit: Kann die Aufführung wegen einer von den Parteien nicht verschuldeten Ursache (insbesondere höhere Gewalt wie z.B. Krieg, Terroranschläge, Epidemien, Pandemien) am vereinbarten Termin nicht stattfinden, bleibt die Gage grundsätzlich geschuldet. Ausgenommen ist der Fall, dass dem Künstler die Erfüllung des Vertrags aus einem in seiner Person liegenden Grund (wie z.B. Krankheit) unmöglich oder unzumutbar wird.

Rücktritt des Auftraggebers: Zieht der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er den Künstler unverzüglich über den Rücktritt zu informieren. Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 30 Tage vor der Aufführung (Eingang beim Künstler), schuldet der Auftraggeber zudem die Hälfte der vereinbarten Gage, im Fall eines späteren Rücktritts schuldet er die gesamte Gage. Bei einem Rücktritt bezüglich eines Teils der Leistungen des Künstlers bleibt in jedem Fall die gesamte vereinbarte Gage geschuldet, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts.

In beiden Fällen schuldet der Auftraggeber zusätzlich zur Gage allfällige Entschädigungen und Gebühren von Dritten, die der Künstler in Absprache mit dem Auftraggeber für dessen Veranstaltung  beauftragt hat, soweit diese nicht ausdrücklich in der vereinbarten Gage inbegriffen waren.

Sollte der Künstler für den gleichen Termin wie die nichtstattfindende Aufführung einen anderen Auftrag durchführen können, wird die Gage entsprechend reduziert.

Weitere Leistungsstörungen

Sämtliche etwaige Mängel der Leistung des Künstlers sind diesem in schriftlicher Form innert einer Woche nach Leistungserbringung anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche Ansprüche.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, ist der Sitz des Künstlers.